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   AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20   

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https://dejure.org/2020,39098
AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20 (https://dejure.org/2020,39098)
AG Bochum, Entscheidung vom 11.11.2020 - 40 C 149/20 (https://dejure.org/2020,39098)
AG Bochum, Entscheidung vom 11. November 2020 - 40 C 149/20 (https://dejure.org/2020,39098)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 368
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 48/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20
    Sie muss dann entweder beweisen, dass - entgegen des Vortrages des Anschlussinhabers - keine dritte Person auf den Anschluss Zugriff hatte, um sich anschließend auf die dann geltende tatsächliche Vermutung zu berufen, oder sie muss unmittelbar - ohne Inanspruchnahme der tatsächlichen Vermutung - die Täterschaft des Anschlussinhabers beweisen (vgl. BGH, GRUR 2016, 1280; NJW 2016, 953, Rn. 37; BeckRS 2015, 20066, NJW 2010, 2061, Rn.12; OLG München, BeckRS 2016, 01186, Rn. 25; Reber, in: Beck"scher Online-Kommentar, UrhG, 12. Edition 2016, § 97, Rn. 72; Zimmermann, MMR 2014, 368, 371; Solmecke, Rüther, Herkens, MMR 2013, 217, 220 - jew. zitiert nach beck-online).

    Liegen jedoch besondere Umstände vor, zB eine in erheblichen Verkaufszahlen zum Ausdruck kommende besondere Popularität, kann auch wiederum ein höherer Gegenstandswert anzunehmen sein (vgl. BGH, BeckRS 2017, 123474 m.w.Nw.; MMR 2017, 618 m.w.Nw.; NJW 2017, 814 m.w.Nw.; MMR 2017, 105 m.w.Nw. - zitiert nach beck-online).

  • OLG München, 14.01.2016 - 29 U 2593/15

    Filesharing - Zur Haftung von Eltern für Urheberrechtsverletzungen, die aus der

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20
    Sie muss dann entweder beweisen, dass - entgegen des Vortrages des Anschlussinhabers - keine dritte Person auf den Anschluss Zugriff hatte, um sich anschließend auf die dann geltende tatsächliche Vermutung zu berufen, oder sie muss unmittelbar - ohne Inanspruchnahme der tatsächlichen Vermutung - die Täterschaft des Anschlussinhabers beweisen (vgl. BGH, GRUR 2016, 1280; NJW 2016, 953, Rn. 37; BeckRS 2015, 20066, NJW 2010, 2061, Rn.12; OLG München, BeckRS 2016, 01186, Rn. 25; Reber, in: Beck"scher Online-Kommentar, UrhG, 12. Edition 2016, § 97, Rn. 72; Zimmermann, MMR 2014, 368, 371; Solmecke, Rüther, Herkens, MMR 2013, 217, 220 - jew. zitiert nach beck-online).

    Kommt der Anschlussinhaber - wie hier die Beklagte - seiner sekundären Darlegungslast nicht nach, so muss zur Widerlegung der dann für den Anspruchsteller streitenden tatsächlichen Vermutung der Gegenbeweis erbracht werden (vgl. OLG München, BeckRS 2016, 01186 - zitiert nach beck-online).

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20
    Sie muss dann entweder beweisen, dass - entgegen des Vortrages des Anschlussinhabers - keine dritte Person auf den Anschluss Zugriff hatte, um sich anschließend auf die dann geltende tatsächliche Vermutung zu berufen, oder sie muss unmittelbar - ohne Inanspruchnahme der tatsächlichen Vermutung - die Täterschaft des Anschlussinhabers beweisen (vgl. BGH, GRUR 2016, 1280; NJW 2016, 953, Rn. 37; BeckRS 2015, 20066, NJW 2010, 2061, Rn.12; OLG München, BeckRS 2016, 01186, Rn. 25; Reber, in: Beck"scher Online-Kommentar, UrhG, 12. Edition 2016, § 97, Rn. 72; Zimmermann, MMR 2014, 368, 371; Solmecke, Rüther, Herkens, MMR 2013, 217, 220 - jew. zitiert nach beck-online).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14

    Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse:

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20
    Sie muss dann entweder beweisen, dass - entgegen des Vortrages des Anschlussinhabers - keine dritte Person auf den Anschluss Zugriff hatte, um sich anschließend auf die dann geltende tatsächliche Vermutung zu berufen, oder sie muss unmittelbar - ohne Inanspruchnahme der tatsächlichen Vermutung - die Täterschaft des Anschlussinhabers beweisen (vgl. BGH, GRUR 2016, 1280; NJW 2016, 953, Rn. 37; BeckRS 2015, 20066, NJW 2010, 2061, Rn.12; OLG München, BeckRS 2016, 01186, Rn. 25; Reber, in: Beck"scher Online-Kommentar, UrhG, 12. Edition 2016, § 97, Rn. 72; Zimmermann, MMR 2014, 368, 371; Solmecke, Rüther, Herkens, MMR 2013, 217, 220 - jew. zitiert nach beck-online).
  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 1/15

    Haftung wegen Teilnahme an Internet-Tauschbörsen

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20
    Liegen jedoch besondere Umstände vor, zB eine in erheblichen Verkaufszahlen zum Ausdruck kommende besondere Popularität, kann auch wiederum ein höherer Gegenstandswert anzunehmen sein (vgl. BGH, BeckRS 2017, 123474 m.w.Nw.; MMR 2017, 618 m.w.Nw.; NJW 2017, 814 m.w.Nw.; MMR 2017, 105 m.w.Nw. - zitiert nach beck-online).
  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 97/15

    Urheberrechtsverletzung durch Download-Angebot für ein Computerspiel in einer

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20
    Liegen jedoch besondere Umstände vor, zB eine in erheblichen Verkaufszahlen zum Ausdruck kommende besondere Popularität, kann auch wiederum ein höherer Gegenstandswert anzunehmen sein (vgl. BGH, BeckRS 2017, 123474 m.w.Nw.; MMR 2017, 618 m.w.Nw.; NJW 2017, 814 m.w.Nw.; MMR 2017, 105 m.w.Nw. - zitiert nach beck-online).
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 124/16

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Gegenstandswert einer Abmahnung wegen

    Auszug aus AG Bochum, 11.11.2020 - 40 C 149/20
    Liegen jedoch besondere Umstände vor, zB eine in erheblichen Verkaufszahlen zum Ausdruck kommende besondere Popularität, kann auch wiederum ein höherer Gegenstandswert anzunehmen sein (vgl. BGH, BeckRS 2017, 123474 m.w.Nw.; MMR 2017, 618 m.w.Nw.; NJW 2017, 814 m.w.Nw.; MMR 2017, 105 m.w.Nw. - zitiert nach beck-online).
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